Altbatterien richtig entsorgen
Im Sinne dieser Information umfasst der Begriff „Batterien“ sowohl nicht wiederaufladbare Batterien als auch wiederaufladbare Batterien (Akkumulatoren bzw. Akkus). Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe (wie zum Beispiel Zink oder Nickel), können aber auch Schadstoffe enthalten. Sie dürfen daher nicht über den unsortierten Hausmüll entsorgt werden.
Rückgabe von Altbatterien
Altbatterien können bei geeigneten Sammelstellen, Wertstoffhöfen sowie - abhängig von der Batterie-Kategorie - in REXEL-Niederlassungen in Österreich kostenlos zurückgegeben werden. Die Rückgabe ist auch ohne den Kauf neuer Batterien oder Produkte möglich. Welche Batterie-Kategorien von welcher REXEL-Niederlassung angenommen werden, können Sie der unterstehenden Tabelle entnehmen. Die Entsorgung von Altbatterien unterliegt dem österreichischen Abfallwirtschaftsgesetz und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen.
Wichtiger Hinweis zu beschädigten Batterien
Beschädigte, defekte, ausgelaufene oder aufgeblähte Batterien bzw. Batteriesysteme sind nicht Gegenstand dieser Altbatterien-Rückgabe. Bitte kontaktieren Sie in solchen Fällen jedenfalls vorab die zuständige REXEL-Niederlassung, da es sich um einen Reklamations- oder Garantiefall handeln kann. Eine selbstständige oder unangekündigte Anlieferung zur Entsorgung ist nicht vorgesehen.
Stationäre Batterie-Energiespeichersysteme
Für die Rückgabe und Entsorgung ausgedienter, unbeschädigter stationärer Batterie-Energiespeichersysteme (Altbatterien) können besondere organisatorische Anforderungen gelten. Die reine stoffliche Verwertung (Recycling) ist kostenlos. Für den erforderlichen gesicherten Transport können jedoch Kosten anfallen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die jeweilige REXEL-Niederlassung. Diese informiert Sie über die konkreten Transportmöglichkeiten und erstellt gegebenenfalls ein Angebot zu den Transportkosten.
Zusammenarbeit mit UFH
Für die Sammlung und Verwertung von Altbatterien arbeitet Rexel mit UFH zusammen. Dadurch werden Altbatterien erfasst und einer fachgerechten Verwertung zugeführt. Informationen zu den von UFH bereitgestellten Sammelstellen finden Sie unter folgendem Link: Sammel- und Verwertungssystem – UFH
Hinweis zur EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542)
Alle von REXEL verkauften Batterien sowie alle in Produkten enthaltenen Batterien wurden ordnungsgemäß entpflichtet und sind mit dem Kaufpreis abgegolten. Für Industriebatterien (BESS) gilt: Transport- und Demontagekosten am Lebensende trägt – sofern nicht anders vereinbart – der gewerbliche Endnutzer.
Lieferungen außerhalb Österreichs
Für Lieferungen in andere Länder gelten die jeweils anwendbaren nationalen Vorschriften zur Rückgabe und Entsorgung von Batterien und Altbatterien.
Gemeinsam tragen wir dazu bei, Schadstoffe fachgerecht zu entsorgen und wertvolle Rohstoffe durch Recycling wiederzugewinnen.